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   OVG Hamburg, 15.11.2017 - 3 Bs 252/17   

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https://dejure.org/2017,47319
OVG Hamburg, 15.11.2017 - 3 Bs 252/17 (https://dejure.org/2017,47319)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15.11.2017 - 3 Bs 252/17 (https://dejure.org/2017,47319)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 2017 - 3 Bs 252/17 (https://dejure.org/2017,47319)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Vorläufige Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zum Zweck der Berufsausbildung; Versagungsgrund des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gegenüber einem geduldeten Staatsangehörigen eines sicheren Herkunftsstaates (hier: Albanien); Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der förmlichen Asylantragstellung beim Bundesamt bzw. dessen Außenstelle für die Versagung; Antrag ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60a Abs. 6 S. 1 Nr. 3, AufenthG § 4 Abs. 2 S. 3, AufenthG § 60a Abs. 6, AsylG § 29a, AsylG § 14 Abs. 1, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4
    Ausbildungsduldung, Beschäftigungserlaubnis, Arbeitserlaubnis, sichere Herkunftsstaaten, Arbeitsgenehmigung, Beurteilungszeitpunkt, Asylgesuch, Asylantrag, förmlicher Asylantrag, Stichtag, Duldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60a Abs. 6 S. 1 Nr. 3
    Versagung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gegenüber einem geduldeten Staatsangehörigen eines sicheren Herkunftsstaates (hier: Albanien); Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der förmlichen Asylantragstellung beim Bundesamt bzw. dessen Außenstelle für die Versagung; Antrag ...

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 60a Abs. 6 S. 1 Nr. 3
    Versagung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gegenüber einem geduldeten Staatsangehörigen eines sicheren Herkunftsstaates (hier: Albanien); Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der förmlichen Asylantragstellung beim Bundesamt bzw. dessen Außenstelle für die Versagung; Antrag ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2017 - 18 B 792/17
    Auszug aus OVG Hamburg, 15.11.2017 - 3 Bs 252/17
    Für den Versagungsgrund des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG ist der Zeitpunkt der förmlichen Asylantragstellung beim Bundesamt bzw. dessen Außenstelle und nicht der möglicherweise vor dem Stichtag erfolgten Meldung als Asylsuchender maßgeblich (Anschluss an OVG Münster, Beschl. v. 18.8.2017, 18 B 792/17, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.12.2016, 8 ME 183/16, InfAuslR 2017, 140).

    Es ist nicht ersichtlich, dass Sinn und Zweck der Regelung oder Gründe der Verhältnismäßigkeit, wie das Verwaltungsgericht im Einzelnen überzeugend ausgeführt hat, eine vom eindeutigen Wortlaut abweichende Auslegung erfordern (so auch OVG Münster, Beschl. v. 18.8.2017, 18 B 792/17, juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.12.2016, 8 ME 183/16, InfAuslR 2017, 140, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2016 - 8 ME 183/16

    Asylantrag; Aussetzung der Abschiebung; Berufsausbildung; Beschwerde; Duldung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.11.2017 - 3 Bs 252/17
    Für den Versagungsgrund des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG ist der Zeitpunkt der förmlichen Asylantragstellung beim Bundesamt bzw. dessen Außenstelle und nicht der möglicherweise vor dem Stichtag erfolgten Meldung als Asylsuchender maßgeblich (Anschluss an OVG Münster, Beschl. v. 18.8.2017, 18 B 792/17, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.12.2016, 8 ME 183/16, InfAuslR 2017, 140).

    Es ist nicht ersichtlich, dass Sinn und Zweck der Regelung oder Gründe der Verhältnismäßigkeit, wie das Verwaltungsgericht im Einzelnen überzeugend ausgeführt hat, eine vom eindeutigen Wortlaut abweichende Auslegung erfordern (so auch OVG Münster, Beschl. v. 18.8.2017, 18 B 792/17, juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.12.2016, 8 ME 183/16, InfAuslR 2017, 140, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2016 - 8 ME 184/16

    Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Aufnahme einer qualifizierten

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.11.2017 - 3 Bs 252/17
    c) Auch wenn die zitierte Entscheidung die Begründung der Ablehnung einer Beschäftigungserlaubnis mit einer fehlenden "Bleibeperspektive" in Frage stellt, kann in diesem Verfahren offen bleiben, ob sich der beschließende Senat dieser Rechtsprechung anschließt (andere Auffassung wohl VGH München, Beschl. v. 25.1.2017, 10 CE 16.2342, juris Rn. 7: "§ 60a Abs. 2 Satz 4 gewährt keinen Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis, sondern setzt eine solche voraus"; in diesem Sinne auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.12.2016, 8 ME 184/16, juris Rn. 6).
  • OVG Hamburg, 05.09.2017 - 1 Bs 175/17

    Erteilung einer Duldung bei Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.11.2017 - 3 Bs 252/17
    Die Antragstellerin hält diesem Begründungansatz eine Entscheidung des 1. Senats des Beschwerdegerichts vom 5. September 2017 (1 Bs 175/17) entgegen, nach der Überwiegendes dafür spreche, "dass die in § 60a Abs. 2 Satz 4 ff., Abs. 6 AufenthG zum Ausdruck kommende einwanderungspolitische Grundentscheidung, dass in den dort genannten Konstellationen eine Duldung zu erteilen ist und die Ausübung der Erwerbstätigkeit nicht untersagt ist, auch grundsätzlich ermessensleitend bei der Erteilung der hierfür notwendigen Beschäftigungserlaubnis sein muss".
  • VGH Bayern, 25.01.2017 - 10 CE 16.2342

    Beschäftigungserlaubnis für Berufsausbildung eines Asylbewerbers

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.11.2017 - 3 Bs 252/17
    c) Auch wenn die zitierte Entscheidung die Begründung der Ablehnung einer Beschäftigungserlaubnis mit einer fehlenden "Bleibeperspektive" in Frage stellt, kann in diesem Verfahren offen bleiben, ob sich der beschließende Senat dieser Rechtsprechung anschließt (andere Auffassung wohl VGH München, Beschl. v. 25.1.2017, 10 CE 16.2342, juris Rn. 7: "§ 60a Abs. 2 Satz 4 gewährt keinen Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis, sondern setzt eine solche voraus"; in diesem Sinne auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.12.2016, 8 ME 184/16, juris Rn. 6).
  • VG Freiburg, 17.08.2017 - 3 K 5875/17

    Aufenthaltsduldung - Stichtag 31. August 2015

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.11.2017 - 3 Bs 252/17
    Ohne Erfolg wendet die Antragstellerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg (Beschl. v. 17.8.2017, 3 K 5875/17, juris Rn. 10 ff.) hiergegen ein, dass die Antragstellung tatsächlich am 9. Juli 2015 und damit vor dem Stichtag erfolgt sei.
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2018 - 13 ME 355/18

    Asylantrag; Asylantragstellung; Ausbildungsduldung; sicherer Herkunftsstaat;

    Gestellt werden kann der Asylantrag grundsätzlich nach § 14 Abs. 1 Satz 1 AsylG nur bei der Außenstelle des Bundesamtes, die der für die Aufnahme des Ausländers zuständigen Aufnahmeeinrichtung zugeordnet ist, und ausnahmsweise unter den in § 14 Abs. 1 Satz 2 AsylG genannten Voraussetzungen bei einer anderen Außenstelle oder in den in § 14 Abs. 2 AsylG genannten Fällen bei dem Bundesamt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.12.2016 - 8 ME 183/16 - juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.8.2017 - 18 B 792/17 -, juris Rn. 5; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.11.2017 - 3 Bs 252/17 -, juris Rn. 8; vgl. auch: Allgemeine Anwendungshinweise des BMI zur Duldungserteilung nach § 60a AufenthG vom 30.5.2017, S. 11; a.A.: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.10.2017 - 11 S 2090/17 -, juris Rn. 5 ff.; VG Freiburg, Beschl. v. 17.8.2017 - 3 K 5875/17 -, juris Rn. 10 ff.).
  • VG Aachen, 26.08.2020 - 8 L 466/20

    Beschäftigungserlaubnis; Widerruf Erledigung durch Zeitablauf; Neuerteilung;

    vgl. ebenso: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 15. November 2017 - 3 Bs 252/17 -, juris, Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 18. August 2017 - 18 B 792/17 -, juris, Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 8 ME 183/16 -, juris, Rn. 4; a.A: VG Freiburg, Beschluss vom 17. August 2017 - 3 K 5875 -, juris, Rn. 10 ff.
  • VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17

    Asylantrag; Asylgesuch; Beschäftigungserlaubnis; Beschäftigungsverbot; sicherer

    OVG, Beschl. v. 15.11.2017 - 3 Bs 252/17 -, juris Rn. 9; OVG NW, Beschl. v. 18.08.2017 - 18 B 792/17, juris Rn. 5; zuletzt Nds. OVG, Beschl. v. 19.09.2018 - 13 ME 355/18 -, juris Rn. 5).
  • VG Köln, 28.10.2022 - 12 L 1172/22
    OVG, Beschl. v. 15.11.2017 - 3 Bs 252/17 -, juris Rn. 9; OVG NW, Beschl. v. 18.08.2017 - 18 B 792/17, juris Rn. 5; zuletzt Nds. OVG, Beschl. v. 19.09.2018 - 13 ME 355/18 -, juris Rn. 5).
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